Allgemeine Geschäftsbedingungen first10 GmbH

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der first10 GmbH (nachfolgend first10 genannt) sind fixer Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden, nachfolgend auch Besteller/Käufer genannt, und gelten als Basis für unsere Offerten. Eine Auftragserteilung in schriftlicher, sowie mündlicher Form schliesst gleichzeitig die Anerkennung dieser Bedingungen mit ein und gehen allfälligen AGB des Kunden in jedem Falle vor. Ausnahmen welche von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, können zu jeder Zeit separat und in schriftlicher Form festgehalten werden.  

2. Offerten

Alle Preise sind unverbindlich. Die Offerten der first10 haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Falls es dem Kunden nicht möglich ist diese Frist einzuhalten, ist er verpflichtet dies schriftlich mitzuteilen damit eine Verlängerung vereinbart werden kann. Ansonsten verliert die Offerte jede Gültigkeit und wir behalten uns vor, die Preise anzupassen. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten, Mengen und Lieferzeiten unverändert und ungekürzt bestellt werden.

3. Verbindlichkeit der Offerte/ Auftragsbestätigung

Änderungen am Leistungsumfang auf Wunsch des Bestellers nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind nur nach Absprache mit first10 möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten gemäss Zusatzofferte. Storniert der Besteller einen Auftrag nach Erteilung der Auftragsbestätigung, bleibt die gesamte Auftragssumme geschuldet. Es steht first10 frei, die bestellte Ware oder das Mietobjekt anderweitig zu verwenden. Sollte das der Fall werden, berechnet first10 dem Besteller nur die Differenz zwischen der von ihm geschuldeten Auftragssumme und dem Reinerlös aus dem Ersatzgeschäft.

4. Eigentumsvorbehalt

first10 macht den Eigentumsvorbehalt geltend bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Somit bleibt first10 Eigentümer der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist.

5. Rücktritt bei Abschlüssen

Hat der Käufer bei Abschlüssen bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Bei den Internetdienstleistungen ist die mündliche Auftragserteilung gültig und kann bis 14 Tage ab Auftragserteilung schriftlich storniert werden. Ausgeschlossen sind Aufträge die bereits in der Umsetzung sind. Umsetzung heisst, der Kunde hat bereits Suchbegriffe gesendet, Region bekannt gegeben oder ähnliches.

6. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto zu bezahlen. Bei Verzug mit Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 6% ab Rechnungsdatum geschuldet. first10 ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. Neukunden oder Projekte mit kostenintensiven materiellen Anteilen, steht first10 jeder Zeit das Recht zu, eine Anzahlung, eine komplette Vorauszahlung oder eine Bezahlung in bar zu verlangen. Zudem erheben wir eine Mindestauftragspauschale von CHF 80.- exkl. MWST. Der Besteller oder Lieferant von first10 GmbH verzichtet darauf, Forderungen von first10 mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

7. Daten

Entwürfe und Daten welche von uns erstellt wurden, bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum der first10 und dürfen nur gegen Entschädigung vervielfältigt oder an Drittpersonen weitergegeben werden. Anlieferung von Bild- oder Logodaten durch unsere Kunden erfolgen in der Annahme, dass keine Bewilligungs- oder Urheberrechte Verletzt werden. Für allfällige Schäden, welche unserer Firma durch Verletzung dieser Rechte entstehen können, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde. (Siehe X. Rechte Dritter) Mehrkosten welche entstehen, wenn Entwürfe, die durch Kundenangaben entstanden sind, nicht der Realität entsprechen, werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Wir behalten uns vor, Kundendaten nach 5 Jahren zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck schriftlich bestätigt oder nach Vereinbarung unterzeichnet zu retournieren. Das Gut zum Druck kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt, nicht aber für Papier-/Material-, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt first10 keine Haftung.

8. Geistiges Eigentum

Im Rahmen der Zusammenarbeit von first10 geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von first10. Das alleinige Urheberrecht liegt bei first10. Ohne Einverständnis von first10 ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.

9. Nutzungsrechte

Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von first10 einzuholen und diese entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder o.ä.) kann zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von first10 hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Werden Werbemittel von anderen Agenturen übernommen, liegt es am Kunden, first10 darüber zu informieren und die Abgeltung des Nutzungsrechtes zu veranlassen. first10 kann mit dem Kunden vereinbaren, dass die Nutzungsrechte der durch first10 geschaffenen Produkte nach Bezahlung der entsprechenden Arbeitsleistungen an den Kunden übergehen und diesem zur freien Verwendung stehen. Nimmt first10 an einem Pitch teil und erhält den Zuschlag für den Auftrag nicht, hat der Auftraggeber keinerlei Rechte an den durch first10 erbrachten Leistungen. Die Rechte an den erschaffenen Produkten bleiben uneingeschränkt bei first10.

10. Rechte Dritter

Die Besteller oder Lieferanten von first10 bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte (namentlich Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an dem von ihnen gelieferten Material verfügen und dieses Material keine Rechte Dritter verletzt. first10 ist berechtigt, jeden Auftrag als Referenzprojekt in ihren Werbematerialien (Print und Online) unter Nennung des Vertragspartners und unter Verwendung des entsprechenden Materials aufzuführen. first10 darf von ihr für die Auftragserfüllung beigezogene Lieferanten von Werkteilen auf Anfrage dieser Lieferanten ermächtigen, den Auftrag ihrerseits als Referenzprojekt auszuweisen. Es liegt im freien Ermessen von first10, eine Ermächtigung zu erteilen oder nicht. Die Besteller oder Lieferanten halten first10 bei allfälligen Ansprüchen von Dritten schadlos.

11. Bewilligungen

Für das Einholen von Bewilligungen betreffend dem Aufstellen oder Anbringen von Leuchtreklamen, Fassadenbeschriftungen, Werbeschildern etc. hat ausschliesslich der Kunde zu sorgen, sofern keine andere schriftliche Abmachung vereinbart wurde. Falls das fristgerechte Einholen einer notwendigen Bewilligung versäumt wurde, kann die first10 nicht zur Verantwortung gezogen werden, jegliche Rückerstattungen der Kosten für bereits produzierte Objekte ist ausgeschlossen. Bewilligungen, welche wir für den Kunden einholen, werden separat verrechnet. (Die entstehenden amtlichen Gebühren gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers.)

12. Termine / Lieferung

Lieferfristen bzw. Liefertermine sind auf den Offerten von first10 speziell vermerkt. Die Lieferfrist gilt ab dann, wenn alle vom Kunden angeforderten Angaben bzw. Daten (auch von Drittpersonen, z. B Agenturen) bei uns eingetroffen sind. Dies gilt auch im Falle einer Vorauszahlung. Kürzere oder längere Lieferzeiten müssen explizit verhandelt werden. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Die first10 ist bemüht, die vereinbarten Lieferfristen jederzeit einzuhalten. Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung. Alle Geschäfte gelten als Mahnkauf, auch wenn ein fixer Tag für die Lieferung bzw. Montage kommuniziert wurde. Bei einem Verzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Dieses Rücktrittsrecht entfällt jedoch, wenn wir keinen Einfluss auf die Ursache der Verzögerung haben (höhere Gewalt, z.B schlechte Witterung, Transport, etc.) Jegliche Ansprüche aus etwaigem Lieferverzug sind in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere auch Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen und Ähnliches.

13. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, seine für die Leistungserbringung durch first10 notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Alle Untergründe welche zu beschriften sind (z.B Autokarosserien, Fenster, etc.) sollten in gut vorbereiteten (Haftung der Deckfarbe auf Untergrund) vorgereinigtem Zustand (Fahrzeuge) und nicht gewachst oder poliert anzutreffen sein. Zudem muss vom Kunden für eine möglichst staubfreie Umgebung gesorgt werden, falls der Auftrag nicht in unserem Atelier ausgeführt wird. Grössere Reinigungsaufwände welche nicht vorhersehbar waren, werden extra verrechnet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit, Verträglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Beschriftung. Zudem verpflichtet sich der Kunde, von uns mitgegebene Pflegehinweise (z. B für beschriftete Textilien, Fahrzeuge oder Automagnete) einzuhalten und diese wenn nötig an Drittpersonen weiterzugeben. Wenn der Kunde ausdrücklich auf Beratung und fachgerechte Montage durch uns verzichtet oder uns nicht die Möglichkeit gibt den Montageort vorgängig zu prüfen, liegt es in der Verantwortung von ihm, den Verwendungszweck und die Eignung der Ware selbst zu prüfen und es wird keine Garantie oder Haftung von uns übernommen, falls das Produkt nicht verwendet oder angebracht werden kann.

14. Fremdmaterial

Bei vom Kunden angelieferten Materialien oder Teile, welche bei uns weiterverarbeitet werden beraten wir Sie nach unserem besten Fachwissen und unseren Erfahrungen. Jegliche Haftung und Ersatzleistung ist ausgeschlossen. Auch falls ein Material anders reagieren sollte, als angenommen und im schlimmsten Falle nicht mehr zu gebrauchen sein. 15. Abweichungen Die first10 führt ihre Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen aus. Geringfügige Abweichungen vom GzD oder Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen (10%) behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor und berechtigt nicht zu Forderungen.

16. Garantie

Die first10 gewährleistet Garantien gem. Angaben in den Offerten. Darüber hinaus lehnen wir jeden Anspruch auf Garantie ab.

17. Mängel

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt untersucht und die vermeintlichen Mängel uns unverzüglich angezeigt hat; allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Kunde muss uns in jedem Falle die Möglichkeit geben, den Schaden vor Ort zu begutachten. Spuren welche im Abstand von 2m nicht mehr sichtbar sind gelten nicht als Mängel. Schönheitsfehler wie geringe Massabweichungen, geringfügige Kratzer und kleine Lufteinschlüsse können nicht beanstandet werden. Für nachweislich durch unser Verschulden entstandene Mängel leisten wir im Höchstfall kostenlosen Ersatz. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

18. Haftung

Der Käufer hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen, sowie anderer mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

19. Angebots- und Vorabmuster

Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster werden gesondert berechnet.

20. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung der Ware an den Besteller oder den vom Besteller für die Entgegennahme der Ware bezeichneten Dritten auf den Besteller über.

21. Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit first10 GmbH unterstehen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus Rechtsverhältnis entstandenen Verbindlichkeiten zwischen Besteller/Käufer und first10 GmbH ist Weinfelden, Schweiz.

Hosenruck, Juni 2011